Bistum Trier stellt seine Immobilienstrategie vor:Was hilft, Kirche zu sein in dieser Zeit

„Es geht bei der Immobilienstrategie nicht um Abbruch, um die Abstoßung von Gebäuden, die zur Last geworden sind oder um den Druck von außen, liebgewonnene Immobilien abzustoßen. Es geht darum, zu erkennen, was uns beschwert, was wir loslassen müssen - und was wir weiter brauchen, weil es uns hilft, Kirche zu sein in unserer Zeit, bei den Menschen zu sein, gute Räume zu haben für die Seelsorge, für den Austausch, für Kooperationen.“ Das ist das Ziel der Immobilienstrategie des Bistums Trier, die der Leitende Direktor im Bischöflichen Generalvikariat, Andreas Trogsch, gemeinsam mit dem Leiter des Bereichs Bau und Immobilien im BGV, Hermann Condné, Christian Heckmann (Leiter Bereich Organisation und Digitalisierung), der Leiterin des Bereichs Seelsorge und Kirchenentwicklung im BGV, Mechthild Schabo, und der Leiterin der Servicestelle im BGV, Blandine Zander, am 15. Oktober in Ochtendung vor Gremienmitgliedern und hauptamtlichen Mitarbeitenden aus den Pfarreien, Kirchengemeinden und Pastoralen Räumen erstmals vorgestellt hat.
Prozess in den Kirchengemeinden soll gut begleitet sein
Trogsch sagte in seiner Begrüßung, für die meisten der Anwesenden, „die schon seit vielen Jahren Verantwortung übernehmen in den Pfarreien und Kirchengemeinden“, sei das Thema nicht neu. „Die Sorge um die Gebäude, die damit einhergehende hohe Verantwortung und auch der dazugehörige Druck gehören oft zu Ihrem Alltag. Und auch die Verantwortlichen im Bistum sind immer wieder dabei, die entsprechenden Vorgaben und Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Sie vor Ort handlungsfähig sind.“ Er wisse darum, dass die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden damit kämpften, „dass viele liebgewonnene Gebäude nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden können“. Teilweise würden die Kirchen und Pfarrheime gar nicht mehr benötigt, nicht nur weil weniger Menschen zu den Gottesdiensten kommen oder weil weniger Menschen sich zur Kirche gehörig fühlen und die Angebote nutzen. Seelsorge und ehrenamtliches Engagement in der Kirche und die Landschaft der kirchlichen Gruppierungen verändern sich und damit auch der Bedarf an Räumen, die wir vorhalten wollen und müssen. Es gehe also darum, sich zu „konzentrieren auf die Immobilien, die wir langfristig erhalten wollen und finanzieren können“. Ihm sei bewusst, dass diese Frage für die ehren- und hauptamtlich Verantwortlichen eine große Belastung bedeute. „Deshalb ist es mir wichtig, dass Sie bei diesem anstehenden Prozess gut unterstützt und begleitet sind“, erklärte Trogsch.
Individuelles Konzept: Auftrag an alle Pfarreien und Kirchengemeinden
„Im Auftrag von Bischof Stephan Ackermann werden alle fusionierten Pfarreien und Kirchengemeinden bis zum Jahr 2034 ein eigenes Immobilienkonzept erstellen“, skizzierte Hermann Condné den Auftrag und das Vorhaben: „Sie durchlaufen alle den gleichen beteiligungsorientiert angelegten Prozess.“ Ziel des Immobilienkonzeptes sei die Ermittlung und Konzeption eines zukunftsfähigen Immobilienbestandes der fusionierten Kirchengemeinden.
„Der Prozess in der Pfarrei wird zwölf bis 18 Monate dauern“, erläuterte Mechthild Schabo; federführend werden der leitende Pfarrer oder die Person, die den Verwaltungsratsvorsitz hat, gemeinsam mit dem oder der Vorsitzenden des Pfarrgemeinderats sein. Ein „Ausschuss Immobilienkonzept“ soll den Prozess unterstützen und sicherstellen, dass eine breite Beteiligung kirchlich wie außerkirchlich möglich ist. Schabo kündigte außerdem an, dass der gesamte Prozess mit einem eigenen Projektbüro im BGV begleitet werde: „Dort können die Verantwortlichen in den Pfarreien und Kirchengemeinden Unterstützung und Begleitung anfragen, ob es um fachliche Fragen geht, wenn sie zum Beispiel eine Moderation für eine Veranstaltung brauchen oder den Prozess geistlich gestalten wollen.“
Mit den Immobilienkonzepten in den Pfarreien und Kirchengemeinden soll der langfristige Bauunterhalt für die zukünftig benötigten Gebäude gesichert werden, betonte Schabo, „unter Berücksichtigung des pastoralen Bedarfs und der finanziellen Möglichkeiten der Pfarreien und Kirchengemeinden und des Bistums.”
Förderrichtlinien des Bistums sind neu definiert
Die Fachleute aus dem Generalvikariat stellten den Prozess und die Grundlagen des Auftrags dar. Die Förderrichtlinien des Bistums sehen künftig vor, pro fusionierter Kirchengemeinde grundsätzlich mindestens zwei Kirchen zu bezuschussen, maximal 60 Prozent der zum 01.01.2012 bestehenden Kirchengebäude. „Wir haben den 1. Januar 2012 als Stichdatum gewählt, weil er vor dem Start aller bisherigen Immobilienkonzepte liegt - um nicht zu benachteiligen, wer schon rückgebaut hat“, betonte Condné. Schabo ergänzte, alle weiteren Kirchen in der Kirchengemeinde erhielten vom Bistum keine Zuschüsse mehr zu Baumaßnahmen. „Diese Vorgabe bedeutet aber nicht, dass diese weiteren Kirchen geschlossen werden müssen. Sie können weiter als Gottesdienstort oder zur Feier von Hochzeiten oder Sterbeämter zur Verfügung stehen. Die Kirchengemeinde entscheidet, ob sie weiterhin Baumaßnahmen an der Kirche vornimmt und die entstehenden Kosten zu 100 Prozent trägt.“
Weitere Informationsveranstaltungen (in Präsenz und digital) folgen bis Ende November. Alle Informationen sind unter www.bistum-trier.de/immobilienstrategie zu finden.
