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Wege des Abschieds - Wir sind an Ihrer Seite

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  • Sie bereiten für einen Verstorbenen ein Begräbnis vor.
  • Sie machen sich Gedanken über die Gestaltung Ihres letzten Wegs.
  • Sie möchten sich generell über die Möglichkeiten einer katholischen Begräbnisfeier informieren.

Hier finden Sie Anregungen und Informationen. 

Wege des Abschieds - Katholische Gottesdienste und Begräbnisfeiern

Kreuz mit Rose hell

Eine katholische Begräbnisfeier bietet verschiedene Möglichkeiten, Abschied von einer Verstorbenen / einem Verstorbenen zu nehmen. Immer kann ein Gottesdienst als Sterbeamt (Messe) oder Trauerfeier (Wortgottesdienst) gefeiert werden. Die weitere Gestaltung der Feier kann mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern besprochen werden. Eine katholische Begräbnisfeier bietet einen gottesdienstlichen Rahmen mit Gebeten, Texten und Liedern aus der chrisltichen Tradition. Die Begräbnisfeier hängt aber auch ab von Entscheidungen hinsichtlich der Bestattungsform, den zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten, den Wünschen der Angehörigen sowie den zu Lebzeiten geäußerten Vorstellungen des Verstorbenen. Eine erste Orientierung zu dem, was wir beim Abschied eines Verstorbenen anbieten können, finden Sie in den folgenden Dokumenten. 

Kurzversion "Wege des Abschieds - Katholische Gottesdienste und Begräbnisfeiern": PDF-Dokument

Präsentation "Wege des Abschieds - Gottesdienste und Begräbnisfeiern" bei den Informationsveranstaltungen zum neuen Bestattungsrecht: PDF-Dokument 

Kirchlicher Umgang mit neuen Bestattungsformen

Info zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Am 27. September 2025 ist in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Es war am 11. September 2025 im Mainzer Landtag beschlossen worden. Seit dem 31. Januar 2026 ist auch die zugehörige Durchführungsverordnung in Kraft. 

Infoseite des Bistums Trier zum Bestattungsrecht und den neuen Bestattungsformen

Bistum Trier: Zum kirchlichen Umgang mit neuen Bestattungsformen

Das am 27. September 2025 in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass auch Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs möglich sind, insbesondere die Verstreuung der Asche, die Aufbewahrung der Ascheurne zu Hause und die Flussbestattung. Diese sind als Beisetzungsformen bei einem kirchlichen Begräbnis nicht vorgesehen und entsprechen nicht der christlichen Kultur des Totengedenkens. Es ist jedoch ein wichtiges Anliegen der Kirche, dass ihre Mitglieder ein kirchliches Begräbnis erhalten. Das führt zu der Frage, wie die Kirche bei einem kirchlichen Begräbnis mit diesen neuen Formen umgeht. 

Zu dieser Frage hat das Bistum Trier das Dokument "Kirchliche Begräbnisfeier und neue Bestattungsformen" herausgegeben. Es gibt den Seelsorgerinnen und Seelsorgern eine verbindliche Handlungsorientierung und schafft Transparenz, was Katholikinnen und Katholiken, die eine der neuen Bestattungsformen wählen, beim kirchlichen Begräbnis von ihrer Kirche erwarten dürfen.